Logopädie Ihr Weg zu mir

In der Logopädie werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen behandelt. Zu einer logopädischen Therapie gehören Prävention, Beratung, Diagnostik und die gezielte Behandlung. Am Anfang steht im Normalfall die Verordnung vom Arzt. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin für das Erstgespräch. Da besprechen wir die weitere Vorgehensweise und vereinbaren Ihren Terminplan.

Hier noch einmal die Schritte im Einzelnen:

1. Verordnung

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst oder Ihr Kind eine logopädische Behandlung benötigen, sollten Sie dies zunächst mit Ihrem Arzt besprechen. Logopädie wird bei Kindern z.B. von Kinderärzten, Pädaudiologen, HNO-Ärzten oder Kieferorthopäden/Zahnärzten verordnet. Bei Erwachsenen kann dies beispielsweise der Allgemeinmediziner, Neurologe, Phoniater oder HNO-Arzt sein.

Wurde Ihnen vom Arzt bestätigt, dass Sie oder Ihr Kind eine logopädische Verordnung („Rezept“) bekommen, können Sie sich bei mir in der Praxis telefonisch oder per Anmeldung, hier auf meiner Internetseite anmelden.

Können Sie oder Ihr Angehöriger nicht in die Praxis kommen, führe ich gerne bei Ihnen Hausbesuche durch. Dies muss auf der Verordnung, die Sie vom Arzt bekommen, vermerkt sein.

2. Erstgespräch

Bei Ihrem ersten Termin bei mir führe ich zunächst ein Gespräch (Anamnesegespräch) mit Ihnen, um mir ein Bild von den aktuellen Schwierigkeiten machen zu können. Dafür erfrage ich individuelle Informationen, die für die passende Diagnostik und die weitere Therapieplanung wichtig sind. Danach führe ich eine Diagnostik durch, um zu ermitteln, welche Bereiche in die Therapie miteinbezogen werden müssen. Die Ergebnisse der Diagnostik werde ich anschließend mit Ihnen besprechen.

3. Behandlungskosten

Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.

Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht aus 10 € Rezeptgebühr sowie zusätzliche 10% des Rezeptwertes. Dies ist gesetzlich festgelegt.

Mit Privatpatienten wird vor der Therapie ein Vertrag abgeschlossen. Es empfiehlt sich bei der zuständigen Krankenkasse mittels Kostenvoranschlages, den Sie von mir bekommen, die Kostenübernahme zu klären.

4. Behandlungsdauer

Der Arzt stellt in der Regel zunächst eine Verordnung über einen Diagnostiktermin oder gleich für 10 Therapiestunden aus. Danach erhält er meist einen Therapiebericht und kann daraufhin, je nach Notwendigkeit, eine Folgeverordnung ausstellen. Die Dauer einer Therapiestunde liegt, abhängig vom Störungsbild, zwischen 30, 45 und 60 Minuten. Im Normalfall dauert sie jedoch 45 Minuten.

Sie haben von Ihrem Arzt eine Verordnung / ein Rezept erhalten? Dann rufen Sie doch einfach an.